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Finanzlexikon: vollstaendige-konkurrenz

vollstaendige-konkurrenz

Bei der vollständigen Konkurrenz handelt es sich um eine Marktform, die entsteht, wenn ein Polypol und ein vollkommener Markt zusammenkommen.

Dabei bedeutet Polypol, dass

* viele Anbieter ihr Produkt auf dem Markt anbieten,
* viele Käufer das Produkt nachfragen (Käufermarkt).

Der einzelne Marktteilnehmer verfügt daher nicht über nennenswerte Marktmacht und kann das Marktgeschehen nicht beeinflussen.

Ein vollkommener Markt liegt vor, wenn

* die Anbieter identische Produkte anbieten (homogene Produkte),
* der Markt nicht von der Regierung reguliert wird und freier Markzu- und -austritt möglich ist,
* Kunden keine feste Bindung zu den Anbietern haben,
* Firmen und Käufer über alle marktrelevanten Informationen verfügen, d.h. insbesondere über die Preise informiert sind.

Da die angebotenen Güter bei vollständiger Konkurrenz homogen sind und die Kunden ihre Kaufentscheidung allein nach dem Preis treffen, kann es im Marktgleichgewicht nur einen einheitlichen Preis geben. Da die Anbieter über keine Marktmacht verfügen, betrachten sie den einheitlichen Marktpreis als gegeben und passen lediglich ihre Angebotsmenge an (Mengenanpasser-Verhalten). Das Modell der vollständigen Konkurrenz erklärt das Zustandekommen von Preisen durch das Wirken eines fiktiven Auktionators, welcher denjenigen Preis ermittelt, bei dem die Summe der nachgefragten Mengen der Summe der angebotenen Mengen entspricht. Erst bei diesem Gleichgewichtspreis werden die Markttransaktionen durchgeführt.

In der Realität ist diese Marktform selten bzw. gar nicht anzutreffen. Der Aktienhandel an der Börse gilt als ein Beispiel, das der vollständigen Konkurrenz am nächsten kommt.

Vollständige Konkurrenz wird als Modell angenommen, um Gesetzmäßigkeiten bei der Preisbildung mathematisch zu untersuchen.

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